Ein Schlüsselbund, ein Haus voller Erinnerungen und eine Frage, die in vielen Familien irgendwann ansteht: Was wird jetzt aus dem Elternhaus? Wer ein geerbtes Haus verkaufen möchte, hat neben dem Abschied eine Reihe von Formalitäten vor sich. Sie folgen einer klaren Reihenfolge, und wer sie kennt, gewinnt Ruhe für die Entscheidungen, die wirklich zählen. Wir begleiten solche Verkäufe in Lahr und im ganzen Ortenaukreis. Hier steht, was in welcher Reihenfolge ansteht.
Welchen Erbnachweis brauche ich, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?
Bevor ein Haus den Besitzer wechselt, müssen Sie belegen, dass Sie Erbe sind. Dafür gibt es zwei Wege:
- Erbschein: Ihn erteilt das Nachlassgericht. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, für Lahr also das Amtsgericht Lahr. Den Antrag nimmt das Gericht oder ein Notar auf.
- Notarielles Testament oder Erbvertrag: Zusammen mit dem Protokoll über die Eröffnung durch das Nachlassgericht genügt das dem Grundbuchamt in vielen Fällen als Nachweis.
Bei einem handschriftlichen Testament verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. Den Antrag stellen Sie deshalb am besten früh, denn er ist die Grundlage für alles Weitere.
Was passiert mit dem Grundbuch, und was kostet die Umschreibung?
Im Grundbuch steht zunächst noch der Verstorbene als Eigentümer. Für Lahr führt das Zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern das Grundbuch.
Soll das Haus verkauft werden, klärt der Notar, ob die Erben vorher selbst eingetragen werden oder ob das Eigentum direkt auf den Käufer übergeht. In beiden Fällen braucht es den Erbnachweis.
Wer das Haus zunächst behalten möchte, lässt das Grundbuch auf die Erben berichtigen. Gebührenfrei ist das, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht. Reichen Sie ihn möglichst vollständig ein, damit die Frist sicher gewahrt ist.
Wie verkauft eine Erbengemeinschaft ein Haus?
Erben mehrere Geschwister, gehört das Haus allen gemeinsam. Verkaufen können sie es nur gemeinsam: Jeder Miterbe unterschreibt den Kaufvertrag beim Notar oder lässt sich mit einer notariellen Vollmacht vertreten. Wer weiter weg wohnt, kann sich so die Anreise zur Beurkundung sparen.
Was Erbengemeinschaften erfahrungsgemäß hilft:
- Eine gemeinsame Wertgrundlage. Eine Bewertung, die alle kennen, macht Gespräche über den Preis sachlich.
- Ein fester Ansprechpartner. Ein Miterbe hält den Kontakt zu uns, zum Notar und zur Bank und gibt Informationen an alle weiter.
- Klare Regeln für die Zeit bis zum Verkauf. Grundsteuer, Versicherung, Strom und Heizung laufen weiter und brauchen eine Absprache, wer sie trägt.
- Die Versicherung informieren. Steht das Haus leer, sagen Sie der Wohngebäudeversicherung Bescheid. Viele Verträge verlangen das ausdrücklich.
Manche Familien möchten vermeiden, dass das Elternhaus im Internet auftaucht, solange in der Familie noch gesprochen wird. Dafür gibt es den diskreten Verkauf in Lahr ohne öffentliches Inserat.
Welche Steuern spielen beim Verkauf eines geerbten Hauses eine Rolle?
Die steuerliche Beratung gehört in die Hände eines Steuerberaters. Zwei Punkte sollten Sie dort vor dem Verkauf ansprechen:
- Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn. Für die Frist von zehn Jahren zählt der Kauf durch den Verstorbenen. Mit dem Erbfall läuft die bisherige Frist einfach weiter. Liegt der ursprüngliche Kauf länger als zehn Jahre zurück, bleibt der Gewinn steuerfrei. Andernfalls prüft der Steuerberater, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt und welche Rolle die Eigennutzung spielt.
- Erbschaftsteuer beim Familienheim. Kinder, die das Elternhaus erben und selbst darin wohnen, können es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Verkaufen sie es innerhalb von zehn Jahren, entfällt diese Befreiung rückwirkend, abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen. Wer so geerbt hat, rechnet vor dem Verkauf mit dem Steuerberater nach.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Steuerberater alle Angaben zum Haus bekommt, die er dafür braucht.
Wie bereite ich das Elternhaus auf den Verkauf vor?
Ist der Erbnachweis auf dem Weg, kann die Vorbereitung beginnen. Bei uns startet sie sofort nach dem ersten Gespräch:
- Unterlagen sichten. Baupläne, Wohnflächenberechnung und Rechnungen über Modernisierungen liegen oft in den Ordnern der Eltern. Fehlt etwas, lässt sich vieles aus der Bauakte bei der Stadt oder Gemeinde anfordern.
- Energieausweis besorgen. Er muss spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen, auch beim Verkauf eines geerbten Hauses.
- Räumen mit Plan. Was die Familie behalten möchte, kommt zuerst aus dem Haus. Für Fotos und Besichtigungen wirkt ein ruhiges, aufgeräumtes Haus am besten. Ein paar Möbel dürfen dafür ruhig stehen bleiben.
- Den Preis klären. Eine kostenlose Wertermittlung für Lahr gibt eine erste Orientierung. Die genaue Einschätzung entsteht bei einem Termin im Haus, denn Zustand und Modernisierungen machen bei älteren Häusern den Unterschied.
Viele Erben wohnen weit entfernt. Dann übernehmen wir die Besichtigungen vor Ort, halten Sie nach jedem Termin auf dem Laufenden und bereiten den Notartermin so vor, dass alle Miterbinnen und Miterben gut informiert unterschreiben. Den Ablauf eines Hausverkaufs Schritt für Schritt finden Sie bei Haus verkaufen in Lahr.
Häufige Fragen
Muss ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?
Sie entscheiden selbst, wann Sie verkaufen. Bis dahin tragen die Erben die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Strom und Heizung. Wer das Haus zunächst behält, lässt das Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei auf die Erben berichtigen.
Kann ich ein geerbtes Haus verkaufen, bevor ich im Grundbuch stehe?
Ja, in vielen Fällen. Mit dem Erbnachweis kann das Eigentum direkt vom Verstorbenen auf den Käufer übergehen. Ob das in Ihrem Fall der richtige Weg ist, klärt der Notar bei der Vorbereitung des Kaufvertrags.
Was tun, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben?
Am meisten hilft eine gemeinsame Wertgrundlage, die alle kennen, und ein fester Ansprechpartner in der Familie. Bleibt es beim Streit, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Für die Familie ist sie in der Regel der ungünstigste Weg, deshalb lohnt sich der Versuch einer Einigung fast immer.
In Ruhe entscheiden
Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist selten eine reine Formsache. Oft hängen Kindheitserinnerungen daran, manchmal unterschiedliche Vorstellungen unter Geschwistern. Unsere Erfahrung: Je klarer die Schritte sind, desto leichter fällt die Entscheidung, und desto besser verläuft der Verkauf für alle Beteiligten.
Wenn Sie ein Haus in Lahr oder der Ortenau geerbt haben, sprechen Sie uns an. Als Immobilienmakler in Lahr kommen wir zu Ihnen ins Haus oder sprechen zuerst am Telefon, wenn Sie weiter weg wohnen. Das Erstgespräch ist kostenlos.