Symbolbild: mit KI erstellt.
„Vandalismus“ gehört in diesen Tagen zu den Begriffen, nach denen in Deutschland auffällig oft gesucht wird. Wer ein Haus besitzt, denkt dabei an die eigene Fassade, die Kellertür oder das Auto in der Einfahrt. Besonders gefährdet sind Häuser, die eine Zeit lang leer stehen: nach einem Erbfall, während einer Sanierung oder bis zum Verkauf. Hier lesen Sie, wie Sie vorbeugen, was im Schadensfall zu tun ist und worauf es ankommt, wenn das Haus verkauft werden soll.
Was gilt als Vandalismus?
Gemeint ist jede mutwillige Beschädigung fremden Eigentums: eingeworfene Fensterscheiben, eingetretene Türen, zerkratzter Lack, umgetretene Zäune, verwüstete Keller oder Gartenhäuser. Auch Graffiti fällt darunter. Seit 2005 ist ausdrücklich geregelt, dass schon das unbefugte Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache strafbar ist (§ 303 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
Für Eigentümer zählt vor allem die Unterscheidung zwischen Schäden nach einem Einbruch und Schäden von außen, etwa an Fassade, Zaun oder Fenstern. Davon hängt ab, welche Versicherung einspringt.
Was tun, wenn das eigene Haus beschädigt wurde?
- Dokumentieren: Fotografieren Sie jeden Schaden mit Datum, aus der Nähe und mit etwas Abstand. Lassen Sie alles so, wie Sie es vorgefunden haben, bis die Fotos gemacht sind.
- Anzeige erstatten: Bei der örtlichen Polizei oder online bei der Polizei Baden-Württemberg. Die Versicherung fragt nach dem Aktenzeichen.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden zeitnah und legen Sie Fotos und Aktenzeichen bei.
- Sichern: Kaputte Fenster und Türen provisorisch verschließen. So bleibt das Haus vor Regen und einem zweiten Besuch geschützt.
- Graffiti zügig entfernen lassen: Fachleute raten dazu, weil eine beschmierte Fläche weitere Schmierereien anzieht. Auf empfindlichem Putz und Sandstein lohnt ein Fachbetrieb.
Wer zur Miete wohnt, meldet den Schaden dem Vermieter, das schreibt § 536c BGB vor. In Wohnungseigentümergemeinschaften gehören Schäden am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Kellerabteil-Türen oder Briefkastenanlage zur Hausverwaltung, die sie über die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft abwickelt.
Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus?
- Hausratversicherung: Sie deckt in der Regel Vandalismus nach einem Einbruch, also Schäden, die Einbrecher in der Wohnung an Möbeln und Einrichtung anrichten.
- Wohngebäudeversicherung: Ihr Grundschutz umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Vandalismus am Gebäude ist häufig ein Zusatzbaustein, manchmal nur nach einem Einbruch versichert. Graffiti ist oft gesondert geregelt.
- Den genauen Umfang nennen Ihre Versicherungsbedingungen. Ein Blick hinein lohnt sich vor allem, bevor ein Haus leer steht.
Leerstehendes Haus schützen: beim Verkauf oder nach dem Erbfall
Ein Haus, in dem niemand wohnt, fällt auf: volle Briefkästen, dunkle Fenster, hohes Gras. Mit wenig Aufwand wirkt es bewohnt.
- Licht mit Zeitschaltuhr in zwei, drei Räumen, zu wechselnden Zeiten.
- Außenleuchten mit Bewegungsmelder am Eingang, an der Garage und am Gartentor.
- Briefkasten leeren, Rasen mähen, Laub kehren. Nachbarn helfen oft gern, wenn man sie fragt.
- Rollläden wechselnd öffnen und schließen, so wie es Bewohner tun.
- Fenster und Türen sichern. Die Polizei bietet in Baden-Württemberg eine kostenlose Beratung zum Einbruchschutz an.
- Wertsachen mitnehmen und den Zustand des Hauses einmal vollständig fotografieren.
- Regelmäßig nachsehen und jeden Kontrollgang mit Datum notieren.
Wichtig für den Versicherungsschutz: Ein längerer Leerstand kann als Gefahrerhöhung gelten (§§ 23 ff. Versicherungsvertragsgesetz). Melden Sie ihn Ihrem Versicherer, bevor er eintritt. In der kalten Jahreszeit verlangen viele Verträge außerdem, dass ein leeres Haus beheizt oder die Wasserleitungen entleert und abgesperrt werden.
Gerade nach einem Erbfall steht ein Haus oft Monate leer, bis die Erbengemeinschaft entschieden hat. Was Erben dabei beachten sollten, steht in unserem Beitrag Geerbtes Haus verkaufen.
Was bedeutet ein Schaden für den Verkauf?
Ein beschädigtes Haus lässt sich verkaufen, entscheidend ist der offene Umgang damit:
- Vor den Besichtigungen beheben: Eine reparierte Scheibe und eine saubere Fassade kosten wenig und verbessern den ersten Eindruck deutlich.
- Bekannte Schäden offen nennen: Wer einen Mangel kennt und verschweigt, haftet auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss (§ 444 BGB). Offenheit schützt Sie als Verkäufer.
- Zeit sparen: Je kürzer das Haus leer steht, desto geringer das Risiko. Bei uns beginnt die Vorbereitung deshalb direkt nach dem Erstgespräch: Unterlagen, Fotos und Exposé laufen parallel, damit die Vermarktung schnell startet.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei Vandalismus am Haus?
Das hängt vom Vertrag ab. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel bei Vandalismus nach einem Einbruch, Schäden an Fassade, Fenstern oder Zaun deckt die Wohngebäudeversicherung meist nur mit einem eigenen Baustein. Welche Schäden genau versichert sind, steht in den Versicherungsbedingungen.
Ist Graffiti an der Hauswand eine Straftat?
Ja, Graffiti gilt als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch. Seit 2005 reicht dafür schon, dass jemand das Erscheinungsbild einer Sache unbefugt und dauerhaft verändert. Eigentümer können Anzeige erstatten und die Kosten der Entfernung vom Täter verlangen.
Muss ich der Versicherung melden, dass mein Haus leer steht?
In vielen Fällen ja, denn ein längerer Leerstand kann als Gefahrerhöhung gelten. Wie lange ein Leerstand dauern darf, bevor er gemeldet werden muss, legt Ihr Vertrag fest. Wer frühzeitig meldet, behält seinen Versicherungsschutz.
Ein Haus, das bewohnt wirkt, ist am besten geschützt
Ob nach einem Erbfall oder während des Verkaufs: Ein gepflegtes, beleuchtetes Haus schreckt ab, und eine zügige Vermarktung verkürzt die Zeit, in der es leer steht. Wenn Sie in Lahr oder der Ortenau ein Haus verkaufen möchten, beginnt alles mit einer ersten Einschätzung: Unsere kostenlose Wertermittlung dauert wenige Minuten. Jöran C. Bayer und Finn C. M. Bayer beraten Sie anschließend gern persönlich, auch zum Thema Haus verkaufen in Lahr.