„Wetter Winter“, „Polarwirbel“ und „Kältewelle“ gehören Anfang November zu den gefragtesten Suchbegriffen in Deutschland. Meteorologen beobachten hoch über der Arktis eine ungewöhnlich frühe Störung. Ob daraus Kälte in der Ortenau wird, ist offen. Für Ihr Zuhause lohnt sich die Vorbereitung so oder so.
Was ist der Polarwirbel, und kommt jetzt die Kältewelle?
Der Polarwirbel ist ein großes Tiefdruckgebiet hoch über der Arktis. Erwärmt sich die Luft dort oben stark, kann er schwächer werden oder sich teilen, und kalte Luft weicht nach Süden aus. Genau das zeichnete sich Ende Oktober ab, nach Einschätzung von Meteorologen früher als je zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen.
Einzelne Modelle zeigten Anfang November einen möglichen Kaltluftvorstoß um den 10. November. Der Deutsche Wetterdienst hielt winterliches Wetter im Tiefland Baden-Württembergs dagegen für unwahrscheinlich, im Hochschwarzwald seien kurzzeitig ein paar Flocken möglich. Für die Ortenau gilt ohnehin: Die Höhenlagen im Schwarzwald bekommen Frost und Schnee meist früher als die Rheinebene rund um Lahr.
Wie schütze ich Wasserleitungen vor Frost?
Wasser dehnt sich beim Gefrieren aus und kann Rohre sprengen. Der Schaden zeigt sich oft erst beim Auftauen. Vier Handgriffe helfen:
- Außenwasserhähne absperren, entleeren und den Hahn danach offen lassen.
- Leitungen in Keller, Garage oder Dachboden mit Dämmschalen schützen.
- Räume mit Wasserleitungen auch bei Abwesenheit temperiert halten.
- Hauptabsperrhahn suchen und gangbar machen. Im Ernstfall zählt jede Minute.
Leerstand nach Erbfall oder während des Verkaufs
Ein unbewohntes Haus braucht im Winter besondere Sorgfalt. Viele Wohngebäudeversicherungen schreiben vor, ungenutzte Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und alle wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Was genau gilt, steht in Ihrem Vertrag. Melden Sie den Leerstand früh, legen Sie fest, wer nach dem Haus sieht, und notieren Sie jeden Kontrollgang. Mehr zum Erbfall steht im Beitrag Geerbtes Haus verkaufen.
Wie heize und lüfte ich richtig gegen Schimmel?
Kalte Außenwände und feuchte Raumluft sind die Mischung, aus der Schimmel entsteht. Das Umweltbundesamt empfiehlt im Winter, zwei- bis dreimal täglich rund fünf Minuten pro Raum mit weit geöffnetem Fenster zu lüften, das Schlafzimmer morgens fünf bis zehn Minuten. Dauerhaft gekippte Fenster treiben dagegen die Heizkosten in die Höhe.
Ideal sind 40 bis 60 Prozent relative Luftfeuchte, ein einfaches Hygrometer zeigt sie an. Türen zu kühleren Räumen bleiben geschlossen, damit die feuchte Luft im beheizten Raum bleibt.
Steht eine neue Heizung an: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Welche Lösung zu Ihrem Haus passt, klärt am besten ein Energieberater.
Dach und Dachrinne: Wohin mit dem Schmelzwasser?
In vollen Dachrinnen staut sich das Schmelzwasser, gefriert über Nacht und kann bis unter Ziegel und Bleche steigen. Deshalb gehören Rinnen und Fallrohre vor dem ersten Frost freigeräumt. Hängen Eiszapfen über dem Eingang oder dem Gehweg, sichern Sie den Bereich ab. Auch vor dem Haus zählt der Abfluss: Nach Tauwetter verlangt die Lahrer Satzung, Straßenrinnen und Einläufe freizumachen.
Räum- und Streupflicht: Was gilt in Lahr?
In Baden-Württemberg können die Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. In Lahr gilt seit dem 1. Januar 2025 die Räum- und Streupflichtsatzung vom 18. November 2024:
- Zeiten: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Fällt später Schnee, wird erneut geräumt, längstens bis 20 Uhr.
- Breite: in der Regel mindestens 1,50 Meter, dazu ein Zugang zur Fahrbahn.
- Streumittel: Sand, Splitt oder Asche. Salz und Harnstoff sind verboten.
- Straßen ohne Gehweg: In geraden Jahren räumen die geraden Hausnummern, in ungeraden die ungeraden. Bis Silvester sind also die geraden dran, ab dem 1. Januar 2027 die ungeraden.
Die Satzung nennt Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter. Wer vermietet, kann den Winterdienst mit einer klaren Regelung im Mietvertrag übertragen, die Kontrolle bleibt beim Vermieter. Außerhalb von Lahr gilt die Satzung Ihrer eigenen Gemeinde, denn Zeiten und Streumittel legt jede Gemeinde selbst fest.
Haus im Winter verkaufen oder kaufen: Lohnt sich das?
Ja, für beide Seiten. Wer verkauft, zeigt sein Haus warm und hell: Räume vorher durchheizen, alle Lampen einschalten, Wege räumen. Termine am frühen Nachmittag nutzen das beste Tageslicht. Den Energieausweis legen Sie spätestens bei der Besichtigung vor. Wie ein Verkauf abläuft, steht bei Haus verkaufen in Lahr.
Für Käufer ist der Winter eine ehrliche Jahreszeit. Bei Kälte zeigt sich, ob die Heizung alle Räume gleichmäßig wärmt, ob es an Fenstern zieht und ob sich in Ecken Feuchtigkeit sammelt. Dunkle Flecken an Außenwänden oder ein muffiger Kellergeruch verdienen einen zweiten Blick. Eine Wärmebildaufnahme gelingt am besten an kalten Tagen. Und liegt Schnee, verrät das Dach manches: Taut er an einer Stelle deutlich früher, kann dort Wärme entweichen.
Häufige Fragen
Was bedeutet ein Polarwirbel-Split für das Wetter in Deutschland?
Ein Polarwirbel-Split kann kalte Luft aus dem Norden oder Osten nach Mitteleuropa lenken. Ob sie Deutschland erreicht, hängt davon ab, ob die Störung bis in die unteren Luftschichten durchgreift. Häufig erholt sich der Wirbel wieder, und mildes Westwetter kehrt zurück.
Wer muss in Lahr Schnee räumen, Mieter oder Vermieter?
Beide: Die Lahrer Satzung verpflichtet Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter. Im Mietvertrag lässt sich festlegen, wer räumt und streut, die Kontrolle bleibt beim Vermieter.
Was muss ich bei einem leerstehenden Haus im Winter beachten?
Vor allem die Wasserleitungen: Viele Wohngebäudeversicherungen verlangen, dass sie in einem ungenutzten Haus abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden. Dazu kommen regelmäßige Kontrollgänge, die Sie am besten schriftlich festhalten. Melden Sie den Leerstand früh Ihrer Versicherung.
Gut vorbereitet durch den Winter
Ob der Polarwirbel einen frühen Winter bringt, zeigen die nächsten Wochen, ein vorbereitetes Haus ist für jede Wetterlage gerüstet. Möchten Sie verkaufen oder betreuen Sie ein geerbtes Haus, sprechen Sie uns an. Als Immobilienmakler in Lahr kommen wir gern zu Ihnen, eine erste Spanne liefert die kostenlose Wertermittlung. Nach dem Erstgespräch beginnen wir sofort mit Unterlagen, Fotos und Exposé.