Gepflegtes Einfamilienhaus im badischen Stil mit grünen Klappläden und Sandsteinmauer, dahinter Weinberge und Schwarzwald (KI-Visualisierung)

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Immobilienbewertung in Oberharmersbach – was ist Ihre Immobilie wert?

In 60 Sekunden zur ersten Schätzung – ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis steht sofort auf dem Bildschirm. Für eine präzise Bewertung kommen wir auf Wunsch persönlich vorbei, kostenlos und unverbindlich.

Ihre Angaben

Je genauer die Eingaben, desto präziser die Schätzung.

Immobilientyp

Standort der Immobilie. Beeinflusst den Quadratmeterpreis.

30 m²400 m²
0 m²3.000 m²
19002026
112+
Zustand
Ausstattung
Wertspanne
— – —
Mittelwert
—
€ pro m²
—

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

Was Eigentümer uns am häufigsten fragen, bevor sie den Rechner ausfüllen.

Was kostet die Bewertung?

Die Schätzung hier ist kostenlos, und sie bleibt es auch, wenn Sie danach nichts weiter von uns möchten. Auch die persönliche Bewertung vor Ort berechnen wir Eigentümern nicht. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen.

Wo erfahre ich, wie viel mein Haus wert ist?

Eine erste Wertspanne zeigt Ihnen dieser Rechner sofort, ohne Anmeldung. Genauer wird es bei einem Termin vor Ort: Wir sehen uns Zustand, Modernisierungen und Lage an und vergleichen mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen in Ihrer Gegend, kostenlos und unverbindlich. Brauchen Sie den Wert für ein Gericht oder das Finanzamt, erstellt ein Gutachterausschuss oder ein Sachverständiger ein Verkehrswertgutachten.

Kann ich meine Immobilie selbst bewerten?

Ja, für eine erste Orientierung ist genau dieser Rechner gemacht. Sie geben Postleitzahl, Wohnfläche, Baujahr, Zustand und Ausstattung ein und sehen sofort eine Wertspanne. Grundriss, Modernisierungen im Einzelnen, die Lage in der Straße und die aktuelle Nachfrage lassen sich am besten vor Ort beurteilen. Diese Punkte schauen wir uns bei einem Termin bei Ihnen an, kostenlos und unverbindlich.

Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?

Nein. Die Wertspanne erscheint, sobald Sie die Angaben gemacht haben – ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse und ohne dass wir wissen, wer Sie sind. Ihre Kontaktdaten brauchen wir erst, wenn Sie eine ausführliche Bewertung mit Ortstermin möchten. Bis dahin bleibt die Sache bei Ihnen.

Was ist der Unterschied zur Bewertung bei der Bank?

Eine Bank bewertet in erster Linie für sich selbst – als Sicherheit für eine Finanzierung. Dabei wird bewusst vorsichtig gerechnet, der Beleihungswert liegt deshalb regelmäßig unter dem, was am Markt erzielbar ist. Wir schauen auf den Verkaufspreis. Beide Zahlen sind richtig, sie beantworten nur verschiedene Fragen.

Wie berechne ich den Wert eines alten Hauses?

Bei älteren Häusern zählen vor allem das Grundstück, die Lage und der Stand der Modernisierungen. Ein Haus mit 40 oder 60 Jahren kann viel wert sein, wenn Dach, Fenster und Heizung erneuert sind; der Wert des Grundstücks hängt dabei allein von Lage und Größe ab. Der Rechner berücksichtigt Baujahr und Zustand. Was im Einzelnen modernisiert wurde, schauen wir uns bei einem Termin vor Ort an.

Wie legt das Finanzamt den Wert eines Hauses fest?

Bei Erbschaft und Schenkung nach dem Bewertungsgesetz: Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen bewertet es meist über Vergleichswerte, sonst über das Sachwertverfahren aus Bodenrichtwert und Gebäudewert. Vermietete Mehrfamilienhäuser bewertet es über den Ertragswert. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, lässt er sich mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen nachweisen. Die steuerliche Seite klärt Ihr Steuerberater.

Schätzung oder Verkehrswertgutachten – was brauche ich?

Was Sie hier bekommen, ist eine Schätzung auf Basis statistischer Durchschnittswerte: gut für die erste Orientierung, kostenlos, sofort. Ein Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen ist etwas anderes – es kostet Geld, dauert Wochen und hält vor Gericht und dem Finanzamt stand. Bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder Streit mit dem Finanzamt brauchen Sie dieses Gutachten. Für einen normalen Verkauf nicht.

Was kostet uns der Makler beim Verkauf?

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer das sogenannte Teilungsgebot: Die Provision lässt sich nicht mehr einfach auf den Käufer abwälzen. Vereinbaren beide Seiten eine Provision, zahlen sie denselben Betrag. Ein Verkauf ganz ohne Kosten für den Verkäufer ist bei diesen Objekten also nicht möglich – wer damit wirbt, verschweigt etwas. Was bei uns konkret anfällt, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, vor jeder Unterschrift.

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